Restitution von zwei Belvedere-Gemälden empfohlen

Der Standard, 29 June 2012

Leopold Kupelwiesers "Die Heiligen drei Könige" und Ludwig Ferdinand Schnorr von Carolsfelds "Das Tal von Chamonix" sollen an Rechtsnachfolger von Kunstsammler Blauhorn gehen

Wien - Der Kunstrückgabebeirat hat in seiner heutigen Sitzung die Restitution von zwei Gemälden aus der Österreichischen Galerie Belvedere empfohlen. Bei den beiden fraglichen Werken handelt es sich um Leopold Kupelwiesers "Die Heiligen drei Könige" aus 1825 und Ludwig Ferdinand Schnorr von Carolsfelds "Das Tal von Chamonix". Die beiden Gemälde sollen demnach an die Rechtsnachfolger von Josef Blauhorn gehen.

Der 1944 gestorbene Wiener Industrielle wurde als Jude von den NS-Machthabern verfolgt und musste im Februar 1939 nach London flüchten. Seinem Antrag auf Ausfuhr von 145 Kunstwerken wurde nur teilweise stattgegeben und zehn Arbeiten - darunter die beiden nun betroffenen - für die Ausfuhr gesperrt. Blauhorns Rechtsvertreter Hans Dechant verkaufte die beiden Gemälde daraufhin im März 1940 an die Österreichische Galerie. Nach dem Fall des Naziregimes brachte Dechant, der nun die Witwe Blauhorns vertrat, im Rahmen eines Rückstellungsverfahrens vor, er habe die Gemälde lediglich als Treuhänder von Josef Blauhorn verkauft und sei dabei selbst unter dem Druck der NS-Behörden gestanden.

Die Rückstellungsoberkommission folgte in ihrer Entscheidung 1952 dieser Argumentation allerdings nicht, sondern stellte fest, dass Rechtsanwalt Dechant keineswegs verfolgt war. Überdies sei er beim Verkauf Eigentümer der Gemälde gewesen, die er an Zahlungsstatt für seine Honorarforderungen von Blauhorn erhalten hatte. Der Beirat sieht nun eine Entziehung zulasten von Josef Blauhorn bereits in der Überlassung der Gemälde an Hans Dechant für dessen Rechtsanwaltshonorar erfüllt. Dementsprechend erfolgte die Restitutionsempfehlung. (APA, 29.6.2012)

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